Antworten und Fragen zum Förderprogramm „Digital Jetzt”

Kleine- und Mittelständische Unternehmen haben die wirtschaftlichen Chancen der Digitalisierung längst erkannt. Jeder spricht davon, aber die tatsächliche Umsetzung ist oft schwierig. Häufig fehlen bei der Realisierung die finanziellen Mittel und das Know-How der Mitarbeiter. Um den Einstieg in die Digitale Transformation für KMU zu erleichtern, stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) seit Anfang September mit „Digital Jetzt” neue Fördermittel zur Verfügung. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Förderprogramm.
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Wofür können „Digital Jetzt” Zuschüsse beantragt werden?

Modul 1: Investitionen in digitale Technologien
Dazu zählen Investitionen in Hard- und Software, die zur internen und externen Vernetzung des Unternehmens beitragen wie z.B. datengetriebener Geschäftsmodelle, Cloud-Anwendungen, IT-Sicherheit & Datenschutz.
Achtung: Genauere Prüfung bedarf die Beschaffung von Standardsoftware und Standardhardware
Modul 2: Investition in die Qualifizierung der Beschäftigten
Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter im Umgang mit digitalen Technologien.

Wer kann die Förderung „Digital Jetzt” beantragen?

  • Mittelständische Unternehmen (Branchen unabhängig), Handwerksbetriebe, freie Berufe
  • Die Anzahl der Beschäftigten muss zwischen 3 bis 499 Mitarbeiter liegen
  • Der Firmensitz bzw. die Niederlassung müssen sich in Deutschland befinden

Wie hoch ist die Summe der Förderung von „Digital Jetzt”?

Das Programm läuft bis Ende 2023. Es stehen 203 Millionen Euro zur Verfügung.
Je nach Größe des Unternehmens wird die Höhe der Fördermittel gestaffelt. Wenn der Antrag vor dem 30. Juni 2021 eingereicht wird, gibt es folgende Zuschüsse:
  • Bis 50 Mitarbeiter: 50 % Förderung
  • Bis 250 Mitarbeiter: 45 % Förderung
  • Bis 499 Mitarbeiter: 40 % Förderung
Anträge, die ab dem 01. Juli 2021 eingehen, erhalten 10% weniger Förderung. Die Fördersumme, die mindestens getätigt werden muss, beträgt 17.000 EUR im Modul 1 als auch bei der Inanspruchnahme beider Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Mindestsumme 3.000 Euro. Die maximale Fördersumme liegt bei 50.000 € pro Unternehmen. Für Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken beträgt die Maximalsumme 100.000€

Welche Voraussetzungen müssen die Unternehmen erfüllen?

  • Vorbereiteter Digitalisierungsplan
  • Erfüllung der Bedingungen, die im Antrag des Digitalisierungsplans dargelegt werden
  • Zum Zeitpunkt der Bewilligung darf das zu fördernde Projekt noch nicht begonnen haben
  • Die Umsetzung des bezuschussten Projekts muss innerhalb von 12 Monaten ab Projektbeginn erfolgen
  • Ein Verwendungsnachweis der Fördermittel muss nach Abschluss eingereicht werden

Muss die Förderung „Digital Jetzt” zurückgezahlt werden?

Nein, der Betrag wird bezuschusst und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Umsetzung des Digitalisierungsplans innerhalb der 12 Monate und einer Verwendungsprüfung.

Die Laufzeit für die Förderung beträgt 12 Monate. Können auch laufende Kosten, wie Hosting, Lizenzen, oder Wartung, die 18 Monate laufen, gefördert werden?

Ja. Der IT-Dienstleister muss hierfür die Ausgaben im Angebot für die geplante Laufzeit aufschlüsseln.

Ist das Förderprogramm „Digital Jetzt” kombinierbar mit anderen Förderungen?

Für gewöhnlich können Programme, die schon im Rahmen der EU, des Bundes oder der Länder gefördert werden, nicht kombiniert werden. Allerdings bauen die Programme „go-digital” und „Digital Jetzt” aufeinander auf. Das heißt, es gibt die Möglichkeit, die über das Programm „go-digital” geförderte Beratung, mit den anschließend geplanten Investitionen der Umsetzungen im „Digital Jetzt” zu verbinden. Dies kann allerdings nur insoweit gefördert werden, soweit die Leistung noch nicht Bestandteil des „go-digital” ist.

Wo kann ich den Antrag für die Förderung stellen?

https://www.digitaljetzt-portal.de/