Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein neues Gesetz, das am 2. Juli 2023 in Kraft getreten ist. Es soll Mitarbeitende in Unternehmen schützen, die Verstöße gegen das EU-Recht oder das nationale Recht melden, zum Beispiel in den Bereichen Umwelt, Gesundheit, Datenschutz oder Finanzen. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass das Hinweisgeberschutzgesetz nur bei potenziellen Verstößen, die sich auf den Arbeitgeber oder berufliche Kontakte des Hinweisgebers beziehen, anzuwenden ist.Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, interne Meldestellen einzurichten, an die sich Hinweisgeber, im allgemeinen Sprachgebrauch auch Whistleblower genannt, wenden können. Insbesondere sollen Hinweisgeber vor Vergeltungsmaßnahmen wie Kündigung, Mobbing oder Diskriminierung geschützt werden.
Für wen gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro, sichere interne Hinweisgebersysteme zu installieren und zu betreiben.Während Betriebe ab 250 Mitarbeiter bereits seit dem 2. Juli 2023 eine entsprechende Meldestelle in ihr System integriert haben müssen, wurde kleineren Unternehmen zwischen 50 und 249 Beschäftigten eine Umsetzungsfrist bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt.
Welche Strafen erwarten einen, wenn man sich nicht an das Hinweisgeberschutzgesetz hält?
Verstöße gegen das Hinweisgeberschutzgesetz können mit empfindlichen Bußgeldern und Strafen geahndet werden. Die genaue Höhe der Strafen variiert je nach Schwere des Verstoßes. Gemäß § 40 des Gesetzes kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden. Genaue Informationen zu den Strafen sind auf der Seite der IHK zu finden.
Worauf muss geachtet werden, wenn man eine interne Meldestelle in einem Unternehmen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einrichtet?
Arbeitgeber müssen ein Verfahren zur Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen etablieren. Dabei müssen klare Richtlinien festgelegt werden, wie Hinweise gemeldet, überprüft und gegebenenfalls weiterverfolgt werden. Eine interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz muss folgende Anforderungen erfüllen:
Der Staat richtet externe Meldestellen ein, an die sich Mitarbeitende wenden können. Zuerst sollen jedoch die internen Meldestellen der Unternehmen kontaktiert werden. Whistleblower Software mit Anwaltsservice sorgt für effiziente Einrichtung der Meldestelle.
Die Einrichtung einer internen Meldestelle stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Eine Whistleblower Software ist ein wichtiger Baustein, um entsprechende sichere und anonyme Meldungen zu gewährleisten. Ideal ist die Kombination aus Software und Anwaltskanzlei, die sich auf die Bearbeitung von Meldungen spezialisiert hat. Somit hat das Unternehmen den gesamten Prozess der Meldestelle über eine standardisierte Lösung outgesourct und spart hohe interne Aufwände.

Tipp:
Die SONNTAG IT Solutions bietet ein Software as a Service Modell inklusive Anwaltsservice, welches es Unternehmen sehr einfach macht, den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Der Serviceanbieter kümmert sich um den Aufbau und die Implementierung der Whistleblower Software, das Management der anonymen Hinweise und stellt auch den notwendigen Ombudsmann. Mehr zum Hinweisgebersystem von SONNTAG ITS
Es ist zu empfehlen eine zeitnahe und proaktive Umsetzung, da jedes Unternehmen damit rechnen muss, dass sich Hinweisgeber direkt an die ab 2. Juli 2023 vorhandenen externe Meldestellen (Behörden) wenden, sollte keine interne Meldemöglichkeit vorliegen. Daher ist es im Eigeninteresse eines jeden Unternehmens, die internen Systeme so auszugestalten, dass die Hemmschwelle niedrig ist und entsprechendes Vertrauen geschaffen wird.
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