EuGH-Urteil verpflichtet zur Arbeitszeiterfassung

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg sind Unternehmen seit dem Frühling dieses Jahres dazu verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit ihrer MitarbeiterInnen vollständig zu erfassen. Die Begründung: Nur so lasse sich eine Überschreitung der zulässigen Arbeitszeiten überprüfen. Doch was bedeutet das für Unternehmen? Und kommt nun tatsächlich die Stechuhr zurück?
digitale Zeiterfassung

Was soll die Zeiterfassung bewirken?

Laut der Richter am EuGH kommt eine verpflichtende Zeiterfassung besonders den Arbeitnehmern zu Gute: Denn weil Angestellte in einem Arbeitsverhältnis prinzipiell die schwächere Position einnehmen, sei es für sie deutlich schwerer, ihre Rechte durchzusetzen. Mit Hilfe einer Zeiterfassung können Beschäftigte nun nachweisen, inwiefern und wann ihre Rechte verletzt wurden. Damit ist insbesondere Mehrarbeit gemeint: Insgesamt 2,2 Milliarden Überstunden machten Arbeitnehmer im Jahr 2018 in Deutschland – etwa die Hälfte davon nicht bezahlt.
Besonders in Teilen der Industrie, in denen Fachkräftemangel herrscht, gehören zusätzliche Arbeitsstunden und das Unterschreiten von Ruhezeiten zum Arbeitsalltag. Diese werden nur in den seltensten Fällen dokumentiert. Doch das soll nun ein Ende haben: Mit der Pflicht zur Zeiterfassung werden Arbeitnehmer in ihrer Position und der Durchsetzung ihrer Rechte gestärkt. Das bedeutet allerdings nicht, dass unbezahlte Überstunden nun passé sind. Denn die Tatsachte, dass Überstunden erfasst werden, sagt noch nichts über deren Bezahlung oder Möglichkeiten zum Ausgleich aus. Arbeitgeber dürfen Mehrarbeit weiterhin als freiwillig einstufen.
Bei Arbeitszeiten gilt folgende Regelung: Maximal 48 Stunden dürfen Angestellte pro Woche arbeiten. Dabei müssen mindestens elf Stunden Pause zwischen Arbeitsende und -wiederbeginn und mindestens einmal 24 Stunden Pause am Stück im Laufe einer Arbeitswoche eingehalten werden.
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Schränkt die Zeiterfassung flexible Arbeitszeitmodelle ein?

Arbeitswelt 4.0 trifft auf Arbeitszeiterfassung 1.0? Müssen Arbeitgeber die gute alte Stempeluhr im 21. Jahrhundert wieder einführen? Und welche Folgen hat die Pflicht zur Zeiterfassung im Unternehmen für flexible Arbeitszeitmodelle? Schließlich werben moderne Arbeitgeber heute vermehrt mit Arbeitsmodellen der Zukunft. Home-Office, Teilzeit, Vertrauensarbeitszeit oder Jobsharing: Mitarbeiter entscheiden zunehmend selbst, wann, wo und wie viel sie arbeiten – alles im Hinblick auf eine möglichst ausgewogene Work-Life-Balance.
Darüber hinaus ist in manchen Berufen gar nicht so klar, wann Arbeit beginnt und wo sie aufhört: Ist z. B. die Pflege von beruflichen Netzwerken und Kontakten als Arbeit zu werten? Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) empfiehlt, sämtliche Tätigkeiten, die dem betrieblichen Interesse dienen, als Arbeitszeit zu erfassen. Eine einheitliche, rechtskräftige Definition gibt es bisher jedoch nicht.

Chancen und Möglichkeiten der digitalen Zeiterfassung

Neben allen Pros und Contras zur verpflichtenden Zeiterfassung muss allerdings auch festgehalten werden: Die Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu dokumentieren, wirkt sich durchaus auch positiv auf die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens aus. Denn wenn deutlich wird, welche Abläufe welche Zeiten und Ressourcen erfordern, können Geschäftsprozesse deutlich effizienter geplant und optimiert werden. Und dazu bedarf es keiner Stempeluhr!
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Geleistete Arbeitsstunden dürfen auch digital erfasst werden: etwa per App, Software bzw. Webanwendung  oder in der bewährten Excel-Tabelle. Unternehmen steht es prinzipiell frei, für welche Möglichkeit sie sich entscheiden – das Zeiterfassungssystem sollte jedoch zuverlässig, objektiv und leicht zugänglich sein. Zudem sollte bei der Wahl der Zeiterfassung an die Auswertung und Übertragung der Daten in vorhandene Systeme zur Lohnbuchhaltung gedacht werden: Damit die Zeiterfassung im Unternehmen nicht zum zusätzlichen Zeitfresser wird, sollte von Beginn an die richtige Methode gewählt werden.

Digitale Zeiterfassung mit der Timecard von MXP

Ob Online oder mobil: Ein zuverlässiges, nutzerfreundliches und zugleich flexibles System zur Arbeitszeiterfassung für Unternehmen bietet z. B. der IT- und Web-Spezialist MXP mit der Timecard des Herstellers ReinerSCT. Die Software ermöglicht es, Zeiten von jedem Standort aus zu buchen: per mobile Endgeräte wie Smartphones oder Tablets, jeweils mit entweder iOS oder Android-Betriebssystem sowie auch per PC. Erforderlich ist grundsätzlich nur ein Internetzugang. Damit eignet sich die Lösung von MXP als digitale Zeiterfassung für unterschiedlichste Arten von Unternehmen und Institutionen und unterstützt so auch Firmen, die flexible Arbeitsmodelle anbieten.
Doch die Timecard kann noch mehr! Das System bietet unter anderem eine Funktion, mittels der Arbeitszeiten bequem nach Kunden, Projekten und Tätigkeiten getrennt erfasst und verwaltet werden können. Damit kann das Zeiterfassungssystem von Mitarbeitern an unterschiedlichsten Arbeitsplätzen eingesetzt werden, wie z. B. von Mitarbeitern in Büros, in industriellen Fachbetrieben und Handwerksbetrieben, in Krankenhäusern oder auch in der Gastronomie.
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Auch in der Verwaltung bringt das System einige Vorteile mit sich: Mit der Timecard können Administratoren die Daten aller Mitarbeiter mit einem Klick aufschlüsseln und exportieren. Dank der übersichtlichen Grafik werden die Arbeitszeiten, aber auch Abwesenheit und Urlaubsanträge, sofort deutlich und können bequem in Entgeltabrechnungen und Kalkulationen übertragen werden. Auf diese Weise profitieren dank digitaler Zeiterfassung sowohl alle Mitarbeiter als auch die Unternehmen aufgrund eines schnellen, strukturierten Überblicks über sämtliche Arbeitszeiten – und können Ressourcen künftig besser überblicken und effektiver einteilen.
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