EuGH-Urteil verpflichtet zur Arbeitszeiterfassung
Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg sind Unternehmen seit dem Frühling dieses Jahres dazu verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit ihrer MitarbeiterInnen vollständig zu erfassen. Die Begründung: Nur so lasse sich eine Überschreitung der zulässigen Arbeitszeiten überprüfen. Doch was bedeutet das für Unternehmen? Und kommt nun tatsächlich die Stechuhr zurück?
Was soll die Zeiterfassung bewirken?

Schränkt die Zeiterfassung flexible Arbeitszeitmodelle ein?
Chancen und Möglichkeiten der digitalen Zeiterfassung

Digitale Zeiterfassung mit der Timecard von MXP
