Grundsätzlich sind alle E-Mails, die sich mit gängigen Geschäftsprozessen beschäftigen, zu archivieren. Dazu gehören z.B. Angebote, Aufträge und Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Reklamationen, Vertragsunterlagen.
Doch Achtung: Nicht nur der Dateianhang muss hier archiviert werden, sondern auch die transportierende E-Mail, sobald sie einen ergänzenden Zusatz enthält – und sei dieser noch so klein.
Leichter wird es, wenn die Archivierung automatisiert abläuft, und grundsätzlich jegliche geschäftliche E-Mail-Korrespondenz ins Archiv wandert. Das bringt uns zum…