Ab 2025 tritt in Deutschland mit dem Wachstumschancengesetz eine bedeutende Neuerung in Kraft: die verpflichtende Einführung der
E-Rechnungen für Unternehmen. Das bedeutet, dass du als Unternehmer künftig sowohl E-Rechnungen empfangen als auch verarbeiten und versenden musst. Durch die
E-Rechnungsverordnung (ERechV) werden die Daten nicht nur digitalisiert, sondern auch standardisiert, was zu einer verbesserten Nachvollziehbarkeit und Transparenz führt.
Das bedeutet auch, dass eine E-Rechnung weit mehr als nur eine einfache PDF-Datei ist. Eine E-Rechnung muss nach der Norm EN16931 erstellt werden, damit sichergestellt ist, dass alle relevanten Informationen in einem maschinenlesbaren und einheitlichen Format bereitgestellt werden.
Unternehmen, die sich frühzeitig auf diese Veränderung einstellen, können sich einen wesentlichen Vorteil im digitalen Wettbewerb verschaffen.
In unserem Beitrag „
Wie Unternehmen E-Rechnungen archivieren müssen – ein Leitfaden“ erfährst du noch mehr über den zukünftigen Umgang mit E-Rechnungen.