
- Sichere dir jetzt die BMWI-Förderung – Wir als zertifiziertes Beratungsunternehmen unterstützen dich dabei!
- Wofür können „go-digital” Zuschüsse beantragt werden?
- Wie hoch ist die Förderung von „go-digital”?
- Wer kann die Beratung „go-digital” beantragen?
- Muss die Förderung „go-digital” zurückgezahlt werden?
- Ist das Förderprogramm „go-digital” mit anderen Förderungen kombinierbar?
- Wie und wo kann eine Förderung beantrag werden?
- Modul „Digitalisierungsstrategie”: Förderung der Entwicklung einer individuellen Digitalisierungsstrategie.
- Modul „Datenkompetenz”: Förderung der Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie.
Sichere dir jetzt die BMWI-Förderung – Wir als zertifiziertes Beratungsunternehmen unterstützen dich dabei!
Wofür können „go-digital” Zuschüsse beantragt werden?
- Modul „Digitalisierte Geschäftsprozesse”: e-Business-Software-Lösungen sollen einen reibungslosen und durchgängig digitalisierten Arbeitsablauf schaffen. Dabei werden sichere elektronische und mobile Prozesse in das Unternehmen etabliert.
- Modul „Digitale Markterschließung”: Strategische Beratung und Entwicklung einer nachhaltigen und absatzfördernden Online-Marketing-Strategie, die zum Beispiel den Aufbau von Online-Shops, Social-Media Plattformen und Content-Marketing beinhalten.
- Modul „IT-Sicherheit”: Bewertung von Risiko- und Sicherheitsschwachstellen der IT-Infrastruktur und Maßnahmen zur Optimierung des Sicherheitssystems. Damit sollen Risiken von Cyberkriminalität wie Trojanern, Viren oder Hackerangriffe minimiert und mögliche wirtschaftliche Schäden abgewendet werden.
- Modul „Digitalisierungsstrategie”: Förderung der Entwicklung einer individuellen Digitalisierungsstrategie.
- Modul „Datenkompetenz”: Förderung der Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie.
Wie hoch ist die Förderung von „go-digital”?
Wer kann die Beratung „go-digital” beantragen?
- Mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe mit technologischem Potential.
- Die Anzahl der Beschäftigten muss unter 100 Mitarbeiter liegen.
- Der Jahresumsatz im Jahr des Vertragsabschlusses darf 20 Millionen Euro nicht überschreiten.
- Der Firmensitz bzw. die Niederlassung müssen sich in Deutschland befinden.
- Das Unternehmen muss eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.