Das Förderprogramm go-digital wurde bis 2024 verlängert!
Das Förderprogramm „go-digital” hat ein erfolgreiches Jahr hinter sich. Zahlreiche Projekte konnten dank der Förderung effizient umgesetzt werden. Um mittelständische Unternehmen weiterhin bei der Digitalisierung zu unterstützen, wurde die Förderung „go-digital” bis 31.12.2024 verlängert.
Die bestehenden Module werden um zwei weitere ergänzt:
  • Modul „Digitalisierungsstrategie”
    Förderung der Entwicklung einer individuellen Digitalisierungsstrategie
  • Modul „Datenkompetenz”
    Förderung der Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie
Zusätzlich müssen die Module nicht mehr in Haupt- und Nebenmodule eingeteilt werden.

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Du möchtest deinen Online-Handel ausbauen oder mit einer digitalen Vernetzung deinen Arbeitsalltag vereinfachen? Mit go-digital hast du die Möglichkeit effizienter zu arbeiten, deine Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und dich den Anforderungen einer zunehmend digitalisierten Welt anzupassen.
Das Förderprogramm „go-digital“‘ richtet sich speziell an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), um die Digitalisierung im Unternehmen und des Geschäftsalltags zu fördern und zu etablieren. Nutze die Chance der Förderung und starte in deine digitale Zukunft. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen der Fördermöglichkeiten.

Wofür können „go-digital” Zuschüsse beantragt werden?

Das Programm gliedert sich in fünf Module, die durch Beratungs- und Umsetzungsleistungen gefördert werden können:
  • Modul „Digitalisierte Geschäftsprozesse”
    e-Business-Software-Lösungen sollen einen reibungslosen und durchgängig digitalisierten Arbeitsablauf schaffen. Dabei werden sichere elektronische und mobile Prozesse in das Unternehmen etabliert.
  • Modul „Digitale Markterschließung”
    Strategische Beratung und Entwicklung einer nachhaltigen und absatzfördernden Online-Marketing-Strategie, die zum Beispiel den Aufbau von Online-Shops, Social-Media Plattformen und Content-Marketing beinhalten.
  • Modul „IT-Sicherheit”
    Bewertung von Risiko- und Sicherheitsschwachstellen der IT-Infrastruktur und Maßnahmen zur Optimierung des Sicherheitssystems. Damit sollen Risiken von Cyberkriminalität wie Trojanern, Viren oder Hackerangriffe minimiert und mögliche wirtschaftliche Schäden abgewendet werden.
  • Modul „Digitalisierungsstrategie”
    Förderung der Entwicklung einer individuellen Digitalisierungsstrategie.
  • Modul „Datenkompetenz”
    Förderung der Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie.
Hinweis: Das Modul „IT-Sicherheit” ist im Rahmen dieses Förderprogramms immer mit einem Teil von zwei Beratertagen enthalten. Dies bedeutet, egal welche Module gebucht werden, automatisch 2 Beratungstage „IT-Sicherheit” enthalten sind. Ansonsten können alle Module beliebig miteinander kombiniert werden.

Wie hoch ist die Förderung von „go-digital”?

Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr. Das Programm sieht vor, dass ein Beratertagessatz von maximal 1.100€ (ohne Umsatzsteuer) mit 50% gefördert wird. Daraus ergibt sich die maximale Förderhöhe von 16.500€. Die Berechnung wird automatisch in den Antragsformularen durchgeführt.

Wer kann die Beratung „go-digital” beantragen?

  • Mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe mit technologischem Potential.
  • Die Anzahl der Beschäftigten muss unter 100 Mitarbeiter liegen.
  • Der Jahresumsatz im Jahr des Vertragsabschlusses darf 20 Millionen Euro nicht überschreiten.
  • Der Firmensitz bzw. die Niederlassung müssen sich in Deutschland befinden.
  • Das Unternehmen muss eine Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung besitzen.

Muss die Förderung „go-digital” zurückgezahlt werden?

Da der Betrag bezuschusst wird, muss dieser nicht zurückgezahlt werden. Es kann sogar ein Jahr nach Beendigung der Förderung ein neues Beratungsprojekt beantragt werden.

Ist das Förderprogramm „go-digital” mit anderen Förderungen kombinierbar?

Die Förderprogramme „go-digital” und „Digital Jetzt” bauen aufeinander auf. Das heißt, es gibt die Möglichkeit, die über das Programm „go-digital” geförderte Beratung, mit den anschließend geplanten Investitionen der Umsetzungen im „Digital Jetzt” zu verbinden. Dies kann allerdings nur insoweit gefördert werden, soweit die Leistung noch nicht Bestandteil des „go-digital” ist. Es ist also nicht möglich, dass Unternehmen zweimal dieselben Maßnahmen fördern. Die Förderung „Digital Jetzt“‘ kann nur für zusätzliche oder weiterführende Digitalisierungsmaßnahmen genutzt werden, die über die Beratung im Rahmen von „go-digital“‚ hinausgehen.

Wie und wo kann eine Förderung beantragt werden?

Um kleinere und mittlere Unternehmen in bürokratischen Belangen zu unterstützen und zu entlasten, sind speziell autorisierte Beratungsunternehmen für die Antragsstellung der Förderung zuständig. Diese übernehmen darüber hinaus auch die Abrechnung und die Verwendungsnachweisprüfung für eine reibungslose und unkomplizierte Abwicklung. Bei diesem Prozess sind Angaben zum Unternehmen sowie zum geplanten Digitalisierungsvorhaben erforderlich. Nach Prüfung des Antrags durch das BMWi und Genehmigung der Förderung „go-digital“‘ kann das Unternehmen mit der Umsetzung des Digitalisierungskonzepts beginnen. Die Förderung deckt einen Teil der Kosten für die Beratungsleistungen sowie für die Umsetzung der digitalen Maßnahmen ab. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Schritte und Anforderungen je nach Unternehmen und Beratungsunternehmen variieren können. Deswegen ist es ratsam, sich frühzeitig mit einem autorisierten Beratungsunternehmen in Verbindung zu setzen und die spezifischen Anforderungen für die Beantragung der Förderung zu klären.