Die meisten Abmahnungen denen Onlineshops zum Opfer fallen, sind oftmals nicht nur dieselben, sondern lassen sich bereits im Vorfeld leicht vermeiden. Dieser Thematik widmet sich der Beitrag und zeigt die häufigsten Rechtsfallen auf, die sich bereits vor der Veröffentlichung des eigenen Onlineshops vermeiden lassen.

Onlineshops rechtssicher

Um allerdings eine völlige Rechtssicherheit des eigenen Shops zu gewährleisten, ist es unabdingbar, einen auf auf e-Commerce spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Dieser kann deiner Seite nicht nur auf rechtliche Mängel überprüfen, sondern dich auch im Streitfall und Hinblick auf zukünftige Rechtssicherheit beraten. Denn selbst abseits deines Shops können juristische Fallstricke auf dich lauern, auf die du selbst nur wenig Einfluss hast. Wenn du beispielsweise auch Produkte von anderen Herstellern vertreibst, solltest du juristisch immer die Oberhand behalten. Je nach Warengruppe können spezielle Konditionen, wie eine Kennzeichnungspflicht, Einfuhr- oder Hygienebestimmungen vorherrschen. Damit du all dem oder zukünftigen Gesetzesänderungen nicht zum Opfer fällst oder gar für die Fehler anderer selbst zur Zielscheibe wirst, ist eine professionelle Rechtsberatung und -betreuung unerlässlich.

Für deine Risikominimierung haben wir  im Folgenden die 10 häufigsten Abmahnfallen zusammengefasst, damit du nicht schon Strafen bezahlst bevor dein Geschäft überhaupt losgeht:

1. Anbieterkennzeichnung / Impressumspflicht

Abmahnfallen sind:
  • Abkürzen des Vornamens des Betreibers
  • fehlende Angaben zur Rechtsform und Vertretungsbefugnis
  • unvollständige Kontaktangaben
  • fehlende Angaben zu Registereintragung und Umsatzsteuer-ID
  • fehlende berufsspezifische Angaben

2. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

Abmahnfallen sind:
  • Verwenden einer veralteten Widerrufsbelehrung (vor Juni 2014)
  • fehlerhafte Anwendung und Anpassung der neuen Widerrufsbelehrung
  • Falsche Regelung zu Kosten des Widerrufs
  • Falsche oder fehlende Umsetzung für Speditionslieferung
  • Falsche oder fehlende Regelungen für Teillieferung
  • Unzulässiges Einschränken des Widerrufsrechts

3. AGB und Online Shops

Jeder Shopbetreiber muss Punkte wie Zahlung, Vertragsausschluss usw. irgendwo regeln. Die AGB des Händlers bieten die Möglichkeit, sich einen Vorteil gegenüber den gesetzlichen Regelungen zu verschaffen. Durch die zahlreichen Fernabsatzvorschriften gibt es indirekt dann doch wieder eine „Pflicht“, AGB zu verwenden.

Unwirksame AGB Klauseln sind:
  • Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich bestätigt werden
  • Lieferzeiten sind unverbindlich
  • Gerichtsstandvereinbarungen gegenüber Verbrauchern
  • unzulässige salvatorische Klauseln
  • Transportgefahr trägt der Kunde bei Verbrauchern
  • Ersetzungsklauseln (Lieferung „gleichwertiger“ Produkte)
  • Pflicht zur Untersuchung und Rüge von Beschädigungen bei Verbrauchern
  • Bilder und Beschreibungen sind unverbindlich
Fehlerhafte Einbindung von AGB
  • Der Shopbetreiber muss ausdrücklich auf die AGB hinweisen
  • Der Kunde muss die Möglichkeit haben die AGB’s zur Kenntnis zu nehmen
  • Der Kunde muss die Geltung der AGB’s einverstanden sein

4. Buttonlösung und Checkout-Seite

Abmahnfallen von Buttonlösungen
  • Falsche Beschriftung des Buttons
  • Falsche Umsetzung auf der Bestellseite
  • Fehlende Details der Ware auf der Bestellseite
  • Umsetzung nur beim Warenverkauf, nicht bei Dienstleistungen

5. Lieferzeiten

Abmahnfallen der Lieferzeit
  • Fehlende Angaben zu längeren Lieferzeiten
  • Unzulässige „Ca.-Angaben“ bezogen auf die Lieferzeit
  • Keine Hinweise zur Berechnung der Lieferfrist
  • Lieferung innerhalb von 5 Tagen ab Zahlungseingang

6. Preisangaben und Versandkosten

Abmahnfallen von Preise und Versandkosten
  • Fehlender Hinweis auf anfallende Steuern wie die Umsatzsteuer
  • Keine konkrete oder berechenbare Darstellung der Versandkosten
  • „Versandkosten auf Anfrage“
  • Keine Grundpreise angegeben
  • Fehlende Versandkosten und Grundpreise auf Startseite oder Kategorieseite

7. Datenschutzerklärung in Online-Shops

Abmahnfallen im Datenschutz
  • Unvollständige Datenschutzerklärung im Shop
  • Es ist kein Cookie-Consent-Banner integriert
  • Das Website-Tracking startet, bevor der Nutzer durch den Cookie-Consent-Banner aktiv zugestimmt hat
  • Es fehlt die Möglichkeit in der Datenschutzerklärung, die gewählten Cookie-Einstellungen wieder zu ändern
  • Genaue Erläuterung zu Daten-Tracking fehlt
  • Es sind keine separaten Angaben für jedes Tool, das personenbezogene Daten verarbeitet, hinterlegt (wie z.B. Facebook, Google Analytics etc.)
  • Kontaktdaten des Shop Betreibers sind nicht hinterlegt
  • Information zu Datenweitergabe an Zahlungsdienstleister fehlt
  • Keine Erklärung, wie mit der Erhebung personenbezogener Daten hinsichtlich Bestellungen verfahren wird
  • Newsletter-Anmeldung wird nicht über das Double-Opt-in Verfahren gesteuert
  • Keine detaillierte Erläuterung zu Datenschutz bei Newsletter, Benutzerkonten oder Werbemails
  • Kein Hinweis auf die Rechte des Besuchers zu Auskunft, Löschung, Datenübertragbarkeit und Widerrufsrecht

8. Newsletter in Online-Shops

Abmahnfallen beim Newsletter
  • Sofortige Versendung des Newsletters (Single-Opt-In)
  • Widerspruchslösung (Empfänger muss dem Empfang widersprechen können)
  • Kein Impressum im Newsletter
  • Unvollständige Preisangaben im Newsletter
  • Fehlernder Hinweis auf Widerspruch bei Bestandskunden

9. Produktbeschreibung: Texte, Fotos und Videos

Abmahnfallen der Produktbeschreibung
  • Übernahme von Bildern, Texten und Filmen ohne Zustimmung des Urhebers
  • Copy & Paste aus Shops der Konkurrenz (Duplicate Content)
  • Fehlende Urheberbezeichnung bei Bildern und Videos

10. Werbung mit Garantie und Gewährleistung

Abmahnfallen in Werbung
  • Es wird mit Selbstverständlichkeiten geworben („24 Monate Gewährleistung“)
  • Werbung mit gesetzlichem Widerrufsrecht („14 Tage Umtauschrecht“)
  • Fehlende vorgeschriebene Garantiebeschreibungen in Werbung
  • Verwechseln von Gewährleistung, Umtausch, Widerruf, Rückgabe und Garantie
Quelle: E-Recht24.de